Momentan sieht das meines Wissens (Telefonate mit verschiedenen Ämtern heute und Rücksprache) nach wie folgt aus:
Es würde sich um eine Präventivabsage handeln, die zwar von höherer Gewalt ausgelöst wäre, aber nicht direkt verursacht wurde und somit der abgeschlossene Vertrag gültig und erfüllbar bliebe. Etwaige Vereinbarungen hätten also Bestand (Entschädigungen/Ausfallzahlungen)
Abstruser weise wäre die Sachlage eine komplett andere, sollte einer der Hauptakteure/Veranstalter, also Marian in staatlich verordneter Quarantäne sein. Hier würde dann wohl das Infektionsschutzgesetz erlauben, dass man kostenfrei vom Vertrag zurücktreten könne.
Hier dürfte jetzt auf jeden Fall einiges an Fällen auf die Rechtsprechung zu kommen.
Das alles ohne Gewähr, ich habe es mir so zusammengereimt und bin kein Anwalt.
Ansonsten überlegen Ashira und ich momentan ebenfalls den DungeonBowl schweren Herzens ausfallen zu lassen.