Nachdem wir über die Regeln abgestimmt haben (Wahl Ende 2017) ist folgendes Regelwerk festgezurrt:
Regelwerk für die Kapitänswahl des deutschen Eurobowl-Kapitäns
Der Kapitän wird jährlich nach demokratischen Grundsätzen gewählt.
Eine Entscheidung über den Kapitän für das Folgejahr soll nicht auf dem Eurobowl in Anbetracht der aktuellen Ergebnisse/Emotionen getroffen werden.
Die Aufgaben des Kapitäns
- Der Kapitän stellt das Team zusammen. Die Art und Weise der Ermittlung der Teammitglieder obliegt dem Kapitän mit der Einschränkung, dass er ausschließlich deutsche Spieler aussuchen soll.
- Der Kapitän organisiert jährlich im Sommer (ggf. ist hier noch ein besserer Termin anzustreben) das Teamwochenende, zu dem alle am Eurobowl/Europen - Interessierten eingeladen werden. Zusätzlich dürfen auch weitere nicht an dem Event teilnehmenden Spieler am Teamwochenende teilnehmen.
- Der Kapitän ist für die Kommunikation mit Eurobowl/Eur'open-Orga verantwortlich
- Der Kapitän ist für die Organisation der Unterkunft etc. verantwortlich - natürlich in Absprache mit dem Team
- Der Kapitän und das Eurobowl Team entscheiden gemeinsam, ob es ein "playing" oder "non-playing" Kapitän für den jeweils aktuellen Eurobowl gibt.
Die Kapitänswahl soll vom NTO durchgeführt werden
- Falls der NTO selbst Interesse hat anzutreten soll die Wahl durch eine Person durchgeführt werden die nicht als Kapitän antritt.
Vorraussetzungen an das Amt des Teamkapitäns
- Der Teamkapitän muss mindestens an 1 Eurobowl/Europen-Turnier oder an einem World Cup teilgenommen haben
Wahlberechtigte Personen
- Um Wahlberechtigt zur Kapitänswahl zu sein muss der Spieler mindestens ein Major-Turnier (bzw. eines bei dem es eine doppelte Wertung der NAF-Punkte gibt) außerhalb Deutschlands in den letzten 2 Jahren vor der aktuellen Kapitänswahl gespielt haben
Über Änderungswünsche stimmberechtigt sind alle Spieler*innen, die NAF-Mitglied sind (aktiv und passiv) und mindestens 6 Turnierpartien (entspricht 1-2 Tabletop-Turniere) in den letzten 4 Jahren gespielt haben. Dabei müssen mindestens 50% ihrer gespielten Turniere in Deutschland gewesen sein oder alternativ ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Anmerkung: Spieler*innen, die bei den letzten 2 Eurobowls für ein anderes Eurobowl-Team angetreten sind (Ausnahme als Freebooter oder bei den Piraten) sind nicht stimmberechtigt.