Abstimmungsberechtigt wären entsprechend der oben erwähnten Abstimmung Spieler, die innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren vor dem Datum der Kapitänswahl mindestens ein Major-Turnier (bzw. eines bei dem es eine doppelte Wertung der NAF-Punkte gibt) außerhalb Deutschlands gespielt haben. Falls es nur einen Kandidaten gibt, so ist er automatisch Kapitän.
Das habe ich schon mal irgendwo gefragt, warum die Wahlberechtigung an eine solche Voraussetzung gekoppelt sein muss. Wurde damals schon mal grob erklärt, fand ich aber nicht stichhaltig genug. Dass ein Kapitän, also der/die, der/die das ganze dann durchführt (also Team sucht, Orga, Anmeldung etc.) Erfahrung auf internationalem Turnierboden haben sollte, ist total nachvollziehbar, aber warum sollten aktive deutsche Turnierspieler, die vielleicht mal nicht gereist sind (aus welchen Gründen auch immer) von der Wahlberechtigung ausgeschlossen sein? Ich dürfte ja auch als deutscher Staatsbürger an der Bundestagswahl teilnehmen, obwohl ich in den letzten zwei Jahren in Australien gewohnt hätte. Ok, das Beispiel hinkt ein bisschen, aber vielleicht kommt ja dennoch rüber, was ich meine.