Hier eine Kurzzusammenfassung zum Thema "Wahlberechtigung:
Bisherige Fassung:
Um Wahlberechtigt zur Kapitänswahl zu sein muss der Spieler mindestens ein Major-Turnier (bzw. eines bei dem es eine doppelte Wertung der NAF-Punkte gibt) außerhalb Deutschlands in den letzten 2 Jahren vor der aktuellen Kapitänswahl gespielt haben
An dieser Stelle möchte ich kurz beschreiben, wie ich die Wahlberechtigten nach der bisherigen Fassung ermittel:
1. Ermittlung der Teilnehmer an den Nationals /Majors
2. Abgleich mit der Liste aller deutschen Spieler
3. Wahlberechtigung gegeben, wenn Nickname in einer TN-Listen der Nationals / Majors erschjeint
Dieses Verfahren ist mit einem überschaubaren Aufwand einer einzelnen Person mit mäßigen Aufwand zu stemmen.
Hier nun die verschiedenen Vorschläge:
Elkantar:Besucht innerhalb der letzten 2 Jahre
Major - 8 Punkte
National - 5 Punkte
NAF Turnier local oder online - 1 Punkt (besucht oder organisiert)
Wahlberechtigt ab 8 Punkten oder so
Eine Auswertung vorhandener Daten bzw eine Sichtung aller Turniere auf Teilnehmer ist nicht möglich. Eine mögliche Lösung wäre, dass jeder Spieler seine Wahlberechtigung selbst nachweist und die Wahlleitung dies vor Auszählung der abgegebenen Stimmen überprüft.
Meradanis:Jedes aktive NAF Mitglied sollte wahlberechtigt sein.
Ohne Probleme mit Hilfe der NAF Daten möglich. Aufgrund der Masse an Wahlberechtigten jedoch keine Zusendung von gesonderten "Wahlscheinen" möglich. Es würde folglich auf allen möglichen Kanälen auf die Wahl hingewiesen und auf die grundsätzliche Wahlberechtigung hingewiesen. Bei Stimmabgabe wird seitens der Wahlleitung die Wahlberechtigung überprüft - kann bei der Anzahl an möglichen Stimmen schon herausfordernd sein.
Miko:Jeder, der an Turnieren teilnimmt, sollte wahlberechtigt sein.
Ohne Probleme mit Hilfe der NAF Daten möglich. Aufgrund der Masse an Wahlberechtigten jedoch keine Zusendung von gesonderten "Wahlscheinen" möglich. Es würde folglich auf allen möglichen Kanälen auf die Wahl hingewiesen und auf die grundsätzliche Wahlberechtigung hingewiesen. Bei Stimmabgabe wird seitens der Wahlleitung die Wahlberechtigung überprüft - kann bei der Anzahl an möglichen Stimmen schon herausfordernd sein.
Ich freue mich über die Diskussion und bin grundsätzlich für eine Öffnung der Wahlberechtigung. Aber bedenkt bitte bei Euren Wünschen, dass es von wenigen Personen durchführbar sein muss. Vielleicht hat wer eine Idee hinsichtlich möglicher technischer Unterstützungen bzw Lösungen, die das ganze Verfahren vereinfachen können.
@Stimme: Vielleicht fallen die nochj mögliche Lösugsansätze ein, wie der potentielle, oben beschriebene Arbeitsaufwand verringert werden kann.