Flytime schrieb:
Auch wenn es aus einer anderen Ecke kommt, bei Betriebsratswahlen muss die Liste sogar veröffentlicht werden.
Ich denke eine Liste anhand der Nafnamen ist unkritisch. Man könnte die Liste 2 Wochen vor der Wahl veröffentlichen, dann können potentielle Einsprüche noch geprüft werden und dann hat man ein Verzeichnis.
Du kannst Betriebsbeiratswahlen hiermit nicht gleichsetzen.
Es handelt sich hier um eine Veröffentlichung von Namen (Nicknames) die quasi hier festgelegt wird. Das Forum ist kein geschlossenes System, kein Verein, keine Firma nichts dergleichen. Selbst eine Veröffentlichung mit Nicknames steht, wenn für jedermann einsehbar auf sehr wackligen Füssen, da die meisten Nicknames als Klarname bekannt sind, oder gefunden werden können.
Die Nummer mit der Email als Stimmzettel, erst recht, wenn plötzlich noch ein Wahlhelfer dazu kommt, von dem vorher niemand wusste, war ebenfalls, sagen wir mal fragwürdig DSGVO mäßig gesehen.
Es muss soweit mir bekannt ist, also ein geschlossenes System bei der Veröffentlichung der Liste von Nicknames sein und du brauchst theoretisch trotzdem die Einwilligung jeder Person, das bedeutet, der Sinn ist eigentlich hinfällig. Eine Stimmabgabe zusätzlich übers Forum empfehle ich ebenfalls.
p.s. wir hatten so eine ähnliche Frage vor kurzem beruflich, die auch so in ähnlicher Art von einem bekannten Games-Anwalt beantwortet wurde, deshalb bin ich da recht sicher.
p.p.s das könnte nur umgangen werden, wenn entsprechende Forenregeln angepasst würden. Das führe ich aber jetzt und hier nicht weiter aus. Da reicht es, wenn der Bedarf entstehen sollte.